SPENDEN-NACHWEIS
IVW dankt auch mit Spenden-Nachweis.
Für Spenden bis 300 EUR reicht zur Geltendmachung beim Finanzamt ein einfacher Nachweis durch den Spender (z. B. Konto-Auszug // Lastschrift-Beleg // Ausdruck aus Online-Banking).
Bei Spenden über 300 EUR oder auch auf Wunsch erstellt der IVW einen Spenden-Nachweis, in Form einer Zuwendungsbestätigung lt. § 50 Abs. 1 EStDV, gerne nach Anfrage per e-Mail an:
Falls schon gespendet wurde, kann auch noch nachträglich ein Nachweis ausgestellt werden.
Bitte füllen Sie folgendes Anfrageformular aus, um einen Spenden-Nachweis anzufordern: