RECHTLICHES
Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit des IVW.
Die Mildtätigkeit nach § 52 (1) der Abgabenordnung und darüber hinaus die Gemeinnützigkeit
verpflichten den IVW, der Gesellschaft zu dienen, ohne wirtschaftliche Gewinne zu erzielen!
verpflichten den IVW, der Gesellschaft zu dienen, ohne wirtschaftliche Gewinne zu erzielen!
Unser Zweck ist die Förderung der psychischen Gesundheit von Menschen in Lebenskrisen und / oder in finanzieller Notlage sowie eine gemeinnützige Förderung der Bildung.