RECHTLICHES
Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit des IVW.
Die Mildtätigkeit nach § 52 (1) der Abgabenordnung und darüber hinaus die Gemeinnützigkeit
verpflichten den IVW, der Gesellschaft auch zu dienen, ohne wirtschaftlichen Gewinn als Ziel.
verpflichten den IVW, der Gesellschaft auch zu dienen, ohne wirtschaftlichen Gewinn als Ziel.
Unser Zweck ist die Förderung der psychischen Gesundheit von Menschen in Lebenskrisen und / oder in finanzieller Notlage sowie eine gemeinnützige Förderung der Bildung.