IMpulse für VERÄNDERUNG und Wachstum

Psychosoziale Beratung mit Herz und Verstand.

BEITRAGSORDNUNG

 

Für alle Mitglieder des IVW gilt die jeweils aktuelle Version der Beitragsordnung.

Download "Beitragsordnung IVW"

Nachfolgend die Beitragsordnung zur Ansicht mit Übersicht der Mitgliedsbeiträge:

Beitragsordnung des "IVW - Impulse für Veränderung und Wachstum e. V.”

§ 1 - Grundsatz

1) Die Beitragsordnung ist nicht Teil der Satzung des “IVW - Impulse für Veränderung und Wachstum e. V.” (IVW).

2) Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtung für Mitglieder des IVW sowie Gebühren oder Befreiungen.

§ 2 - Vorteil und Dauer der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft im IVW ermöglicht die Nutzung von Honorar-Leistungen zum vergünstigten Preis.

2) Mindestdauer der Mitgliedschaft ist 6 Monate. Die Kündigungsfrist ist 6 Wochen vor Ende der Mindestdauer.

3) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Eine Aufnahme-Gebühr für neue Mitglieder fällt nicht an.

§ 3 - Höhe der Mitgliedsbeiträge

*  Bedürftigen-Beitrag = kostenfrei (nachweispflichtig). 
 ** Sozial-Beitrag = 50% von Einfach-Beitrag (Mitglieder bis 18 Jahre / Rentner).

§ 4 - Honorare für psycho-soziale Beratung











§ 5 - Vereinskonto

1) Ausschließlich Überweisungen auf folgendes Konto des IVW sind zulässig und werden akzeptiert:

§ 6 - Zahlungsbedingungen

1) Wird der Beitrag fällig, richtet sich die Beitragshöhe für das Mitglied nach der jeweils gültigen Beitragsart.

2) Die ermäßigten Beitragsarten (B B oder S B) müssen vor Eintritt in den IVW angefragt und begründet werden.

3) Der Vorstand entscheidet über eine Beitragsermäßigung anhand der Begründung und dem Nachweis.

4) Persönliche Veränderungen, die ermäßigte Beitragsarten (B B oder S B) nicht zulassen, sind zeitnah mitzuteilen.

§ 7 - Honorar-Leistungen für professionelle Berater


§ 8 - Raum-Mieten und Zusatz-Leistungen für Berater im Netzwerk

1) Die Verfügbarkeit von Räumen muss vor Buchung angefragt werden. Preise inklusive Mehrwertsteuer.

2) Für zusätzlich gebuchte Leistungen - im Rahmen einer Raummiete - entstehen zusätzliche Kosten.


§ 9 - Beschlüsse und Versäumnis

1) Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen oder geändert werden.

2) Änderungen der Beiträge gelten mit Vorlauf von 6 Wochen zum 1. Juli des Jahres / 1. Januar des Folgejahres.

3) Der Vorstand entscheidet über eventuelle Gebühren oder Umlagen und genehmigt zudem Anträge zu Stundung, Ermäßigung oder Erlass von Beiträgen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung oder Stundung besteht nicht.

4) Das Mitglied hat für die fristgerechte Zahlung des Beitrages zu sorgen. Bei Zahlungsverzug entsteht bei zweiter Mahnung eine Gebühr von 5 Euro. Falls nötig, entscheidet der Vorstand über den Ausschluss des Mitglieds.

5) Beitrags- und Gebühren-Erhebung per elektronischer Datenverarbeitung nur gemäß Bundesdatengesetz.

Leipzig, 20.02.2023